Aufgrund des vor Kurzem veröffentlichten Entwurfs "Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern" planen wir Protestaktionen, die noch im Oktober und November stattfinden werden. Neuigkeiten werden wir hier veröffentlichen!
In Deutschland werden ca. 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuung unterstützt. Ca. 50% dieser Menschen werden durch ehrenamtlich Betreuende begleitet. Daneben sorgen täglich Berufsbetreuer sowie Betreuungsvereine für eine UN-BRK konforme Umsetzung des Betreuungsrechts.
Neben der Betreuungsführung ergeben sich aus dem BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) zusätzlche Aufgaben für Betreuungsvereine, vorwiegend zur Gewin nung und Unterstützung des Ehrenamtes. Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung? Ein immer schwerer zu vermittelndes Feld für ehrenamtliches Engagement. Die Betreuungsvereine stellen dabei einen wesentlichen und nicht zu entbehrenden Pfeiler dar. SIe begleiten, beraten und unterstützen.
Kurzum - ohen die beruflichen Betreuer und die Betreuungsvereine ist das Betreuungsrecht in Deutschland nicht im Sinne der UN-BRK umsetzbar.
Professionelle Betreuungsführung durch Fachkräfte im Sinne der UN-BRK unter der Maßgabe "Unterstützung statt stellvertretendem Handeln"
Wir fördern den Austausch zwischen ehrenamtlichen Betreuenden und bieten die Möglichkeit, sich in unserem Netzwerk zu vernetzen.
Wir bieten Informationen und Aufklärung über rechtliche Betreuung und ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich.
Das Aktionsbündnis ist ein Netzwerk von Verbänden, freien Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen aus allen Bundesländern. Alle Akteure befassen sich mit rechtlicher Betreuung, bieten Unterstützung und Beratung für ehrenamtliche Betreuende an und tragen dazu bei, die Qualität der rechtlichen Betreuung in Deutschland zu verbessern. Das Aktionsbündnis wurde gegründet, weil die Vergütung der rechtlichen Betreuung nicht bedarfsgerecht ausgestaltet ist.
Nicht jede Betreuung kann ehrenamtlich geführt werden. Etwa 50 Prozent der Betreuungsverfahren in Deutschland (1,3 Mio) werden beruflich geführt. Hier sind neben den Betreuungsvereinen auch selbstständige Berufsbetreuer tätig. Auskömmlich finanziert ist diese jedoch seit langem nicht mehr und es bedarf daher einer umgehenden Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur pauschalen Vergütung (VBVG).
Die Betreuungsvereine erhalten für zwei wesentliche Aufgaben unterschiedliche finanzielle Ausstattungen. Für die Beratung, Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer sind die Länder zuständig. Die Führung rechtlicher Betreuungen wird durch ein Bundesgesetz geregelt, das VBVG. Baustellen bieten beide!
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