In Deutschland werden ca. 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuung unterstützt. Ca. 50% dieser Menschen werden durch ehrenamtlich Betreuende begleitet. Daneben sorgen täglich Berufsbetreuer sowie Betreuungsvereine für eine UN-BRK konforme Umsetzung des Betreuungsrechts.
Neben der Betreuungsführung ergeben sich aus dem BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) zusätzlche Aufgaben für Betreuungsvereine, vorwiegend zur Gewin nung und Unterstützung des Ehrenamtes. Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung? Ein immer schwerer zu vermittelndes Feld für ehrenamtliches Engagement. Die Betreuungsvereine stellen dabei einen wesentlichen und nicht zu entbehrenden Pfeiler dar. SIe begleiten, beraten und unterstützen.
Kurzum - ohen die beruflichen Betreuer und die Betreuungsvereine ist das Betreuungsrecht in Deutschland nicht im Sinne der UN-BRK umsetzbar.
Am 05. Juni 2024 hat das Aktionsbündnis mit einem Dorf der Informationen wichtige Aufklärungsarbeit geleistet und den Teilnehmern der 95. Justizministerkonferenz eine Informationsplattform geboten. Circa 350 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet konnten der Politik ein Gesprächsangebot machen, um auf unsere Problemlagen hinzuweisen. Wollen Sie zukünftig auch dabei sein? Kontaktieren Sie uns!
Als erste Aktion haben sich Vertreter der Verbände und einzelner Betreuungsvereine mehrerer Bundesländer am 15.12.2023 vor dem Bundestag getroffen. Hier haben wir vor der Abstimmung zum Inflationsausgleich für rechtliche Betreuung auf unsere Situation aufmerksam gemacht.
Das "Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze" wurde am 15.12.2023 entgegen der Empfehlungen des federführenden Rechtsausschusses sowie des Finanzausschusses im Bundesrat beschlossen werden. Da die Beschlussfassung aufgrund der Ausschussempfehlungen nicht gesichert war, gab es eine gemeinsame Erklärung im Rahmen unseres Aktionsbündnisses inklusive dem Aktionstag vor dem Bundesrat. Am Ende wurde das Gesetz angenommen! Danke an alle Teilnehmer!
Das Aktionsbündnis ist ein Zusammenschluss um auf die Aufgaben und Problemlagen der Betreuungsvereine in Deutschland aufmerksam zu machen. Hier finden Sie Akteure, die sich daran bereits beteiligen.
In Sachsen werden die Aufgaben der Betreuungsvereine nach § 15 BtOG noch immer nicht bedarfsgerecht finanziert. So kann die notwendige Unterstützung für ehrenamtlich betreuende Menschen nicht geleistet werden. (Artikel vom 08.01.2024, Sächsische Zeitung)
25. Januar 2024
Sachsen-Anhalt - 09:00 bis 12:00 Uhr vor dem Landtag
Die Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt haben die erste Landtagssitzung des Jahres genutzt, um auf die Kampagne aufmerksam zu machen. Es konnten Gespräche mit Abgeordneten und Minister*innen geführt werden. Nur durch direkte Gespräche werden wir die Länder sensibilisieren können, um so auf Bundesebene eine Änderung anzustoßen.
Werden Sie Teil des Aktionsbündnisses der Betreuungsvereine und gemeinsam kämpfen wir für eine bessere Vergütung der rechtlichen Betreuung in Deutschland.
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